Verhaltenscodex
Die Firma Holmberg bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der weltweiten unternehmerischen Tätigkeit. Die Zusammenarbeit und der Austausch mit unseren Lieferanten sind uns sehr wichtig, um zukünftigen Herausforderungen anhand unserer hier beschriebenen Leitlinien gemeinsam begegnen zu können.
1. Allgemeine Verpflichtung
Dieser Verhaltenskodex legt die Mindestanforderungen an unsere Lieferanten und Vertragspartner fest, die wir uns auch selbst in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt- und Klimaschutz und ethisches Verhalten gesetzt haben.
Grundsätze
Der Lieferant verpflichtet sich, alle Anforderungen dieses Kodex einzuhalten und seine eigenen Lieferanten entsprechend zu verpflichten.
Der Lieferant hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden Gesetze ein. Der Lieferant unterstützt die Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact“), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte („UN Universal Declaration of Human Rights“) sowie der Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit („1998 International Labor Organization Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work”) in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten.
Dies gilt insbesondere für:
2. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Kinderarbeit
Der Lieferant beschäftigt keine Kinder unter dem gesetzlichen Mindestbeschäftigungsalter. Ist kein Mindestalter festgelegt, beschäftigt der Lieferant keine Kinder unter 15 Jahren.
Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel
Der Lieferant nutzt keinerlei Zwangsarbeit, Leibeigenschaft oder unfreiwillige Arbeit. Der Lieferant ist für die Zahlung aller rechtlich verbindlichen Abgaben verantwortlich, die ggf. im Zusammenhang mit seinen Beschäftigten anfallen.
Vergütung und Arbeitszeiten
Der Lieferant hält alle geltenden nationalen Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, Überstunden, Löhnen und Gehältern sowie sonstigen Arbeitgeberleistungen ein.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlung
Der Lieferant erkennt an und respektiert das Recht von Beschäftigten, ohne Bedrohung und Einschüchterung einer Gewerkschaft/ Arbeitnehmer-vertretung ihrer Wahl beizutreten und im Rahmen geltender Gesetze Tarifverhandlungen zu führen.
Diversität
Der Lieferant fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt seiner Beschäftigten geschätzt wird. Der Lieferant darf nicht aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft oder weiterer durch Gesetze geschützte Merkmale diskriminieren oder eine solche Diskriminierung hinnehmen.
Arbeitsschutz
Der Lieferant hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden
Der Lieferant verfügt über ein Notfallverfahren und ein System zur Meldung von Verletzungen und Unfällen.
3. Ethisches Verhalten
Bestechung und Korruption
Der Lieferant hält alle geltenden nationalen und internationalen Anti-Korruptions-Vorschriften, -Gesetze, -Regelungen und -Standards ein. Er bietet oder verspricht keine Vorteile, um amtliche oder geschäftliche Handlungen unzulässig zu beeinflussen
Datenschutz
Der Lieferant stellt sicher, dass vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum Dritter geschützt werden.
Geldwäsche und Finanzaufzeichnungen
Der Lieferant hält alle geltenden Gesetze und Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche ein. Der Lieferant führt Finanzaufzeichnungen und erstellt Berichte gemäß internationalen Gesetzen und Regelungen.
Fairer Wettbewerb
Der Lieferant hält geltende Wettbewerbs- und Kartellgesetze ein.
Exportkontrolle
Der Lieferant hält alle geltenden Handels- und Importregelungen ein, einschließlich Sanktionen und Embargos, die für seine Arbeiten gelten.
4. Umweltschutz und Lieferkette
Umwelt
Der Lieferant hält alle geltenden und länderspezifischen Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und betreibt ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren.
Reduzierung von Emissionen, Abfall und Resourcenverbrauch
Der Lieferant setzt geeignete Maßnahmen zur kontinuierlichen Reduktion von Treibhausgasemissionen, Abfallaufkommen und Verbrauch von natürlichen Ressourcen wie Wasser, Energie und Rohstoffen um.
Sicherer Umgang mit gefährlichen Stoffen
Der Lieferant verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit Gefahrstoffen, Chemikalien und Abfällen. Dies umfasst sichere Lagerung, Kennzeichnung, Transport und Entsorgung sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen, um Leckagen, Freisetzungen oder andere Formen der Umweltverschmutzung zu verhindern. Notfallpläne für Umweltzwischenfälle müssen vorhanden sein.
Förderung umweltfreundlicher Technologien und Verfahren
Der Lieferant bemüht sich aktiv darum, umweltschonende Technologien, Produktionsverfahren und Materialien zu nutzen oder zu entwickeln, die negative Umweltauswirkungen minimieren.
Einhaltung von gesetzlichen Stoffbeschränkungen
Der Lieferant verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und der POP-Verordnung (EG. Nr. 2019/1021) über persistente organische Schadstoffe sowie sämtlicher jeweiliger delegierten Richtlinien und Verordnungen.
Der Lieferant stellt sicher, dass keine verbotenen oder eingeschränkt zugelassenen Stoffe in seinen Produkten enthalten sind, oder – falls zulässig – diese ordnungsgemäß registriert, kommuniziert und dokumentiert wurden. Auf Anforderung stellt der Lieferant entsprechende Konformitätserklärungen und Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung.
Der Lieferant verpflichtet sich bei Anfragen bezüglich gesetzlicher Stoffbeschränkungen anderer Länder oder international die erforderlichen Auskünfte zu übermitteln.
Mineralien aus Konfliktgebieten
Der Lieferant kommt seinen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten nach, insbesondere den Pflichten nach der EU-Verordnung 2017/821 vom 17. Mai 2017 (betreffend Zinn, Tantal, Wolfram und deren Erzen sowie Gold), und nach dem Dodd–Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (aktuell betreffend Zinn, Tantal, Gold und Wolfram aus der Demokratischen Republik Kongo und deren Nachbarländern), indem er recycelte Materialien einsetzt, Quellen aus Konfliktgebieten meidet oder von validierten Schmelzhütten bezieht und dokumentiert (z.B. über CMRT).
Einhaltung von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)
Für die Lieferung von Produkten aus Nicht-EU-Ländern, müssen die Anforderungen des EU-Mechanismus zur CO₂-Grenzausgleichsregelung (CBAM, Verordnung (EU) 2023/956) eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die transparente Bereitstellung aller erforderlichen Daten zu den in der Produktion entstandenen direkten und indirekten CO₂-Emissionen sowie die fristgerechte Übermittlung dieser Informationen an den Importeur.
Managementsysteme
Lieferanten sollten geeignete Managementsysteme implementieren, um:
– Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes sicherzustellen
– Risiken zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren
– Verstöße zu melden und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen
Verhältnis zu Zulieferern
Der Lieferant setzt sich gegenüber eigenen Zulieferern dafür ein, dass diese den vorliegenden Code of Conduct bei ihren Lieferungen und Leistungen an den Lieferanten einhalten.
Holmberg GmbH & Co. KG
Verhaltenskodex
Bestätigung durch den Lieferanten
Einhaltung des Code of Conduct
Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung dieses Code of Conduct nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Der Verstoß gegen diesen Code of Conduct wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten betrachtet.